Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 1 Angebot des Kunden und Annahmefrist
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unter-zeichneten Vertrag oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, außerdem dadurch, dass wir nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnen. Wir können schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
(2) Angebote des Kunden auf Abschluss eines Vertrages können wir in Abweichung von § 145 Absatz 2 BGB innerhalb von 14 Tagen annehmen. Nehmen wir ein Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, gilt es als abgelehnt.
§ 2 Subunternehmen/-dienstleister
(1) Wir sind berechtigt, uns Subunternehmer/-dienstleister zu bedienen, sofern mit dem Kunden keine dem entgegenstehende abweichende Individualvereinbarung geschlossen wurde.
(2) Sofern wir uns Subunternehmern/-dienstleistern bedienen, bleiben wir jedoch dem Kunden gegenüber vollumfänglich verpflichtet.
(3) Wir werden in diesem Fall sicherstellen, dass die Subunternehmer/-dienstleister alle gesetzlichen und vertraglichen Regelungen einhalten. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf datenschutzrechtliche Regelungen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist (i) zur rechtzeitigen Schaffung und Aufrechterhaltung aller der in seiner Be-triebssphäre liegenden Voraussetzungen verpflichtet, welche zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendig sind bzw. diese erst ermöglichen und erbringt (ii) rechtzeitig Beistellungen und Mitwirkungshandlungen ((i) und (ii) insgesamt „Mitwirkungspflichten“ genannt). Insbesondere hat der Kunde alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Je nach Erfordernis können unsere Leistungen vor Ort beim Kunden oder in unseren Geschäftsräumen erbracht werden. Werden die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht, stellt der Kunde die notwendigen Büroräume mit den für die Leistungserbringung erforderlichen IT- und Kommunikationsmittel zur Verfügung.
§ 4 Überlassene Unterlagen
An allen vor bzw. in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Schulungsunterlagen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden zuvor unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der in § 2 Abs. 2 bestimmten Frist annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden bzw. sind im Falle elektronischer Form einschließlich sämtlicher Kopien ohne Möglichkeit der Wiederherstellung zu löschen und etwaige angefertigte physische Kopien zu vernichten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, verstehen sich unsere Dienstleis-tungsentgelte netto zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe gemäß der aktuellen Dienstleistungsentgeltliste.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug binnen 30 Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen we-gen veränderter Lohn-, Material- und Dienstleistungskosten für Dienstleistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Für eine Stornierung von Dienstleistungen (Trainings-, Supporttagen, Workshops etc.) gelten die folgenden Bedingungen:
a) Bei Stornierung ab 27 bis 15 Tage vor Dienstleistungsbeginn werden wir 75% der gebuchten Kosten in Rechnung stellen.
b) Bei Stornierung ab 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn stellen wir 100% der gebuchten Kosten in Rechnung.
c) Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(6) Reisekosten und ggf. Übernachtungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Dabei gelten folgende Detailregelungen:
- Flug: Europa: maximal höchste Economy Klasse; Interkontinental: Business Class
- Bahn: Erste Klasse
- Pkw: 0,45 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer pro gefahrenem Kilometer
§ 6 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
(1) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
(3) Der Kunde kann nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Leistungszeit
(1) Die Einhaltung der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Leistungsverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Dienstleistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % Dienstleistungswertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Wir haften auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haften wir in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 1.000.000€ je Schadensfall und EUR 2.000.000€ für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit insgesamt.
Uns bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.
§ 9 Sonstiges
(1) Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist unser Geschäftssitz. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, ebenfalls unser Geschäftssitz.
(3) Der Kunde und wir sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner, ohne dessen separate und ausdrückliche Zustimmung öffentlich auf einer Kundenreferenzliste zu führen. Diese Berechtigung kann dem jeweils anderen Vertragspartner aus wichtigem Grund für die Zukunft entschädigungslos gekündigt werden, wobei die sonstigen vertraglichen Beziehungen davon grundsätzlich unberührt bleiben, wenn für deren Beendigung nicht auch ein wichtiger Grund gegeben ist.
(4) Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien sich über eine wirksame Bestimmung einigen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken werden sich die Parteien über eine wirksame Bestimmung einigen, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre.